Der Gewinn kann durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, doppelte Buchführung oder Pauschalierung ermittelt werden. Kleinere Betriebe finden mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ihr Auslangen, eine doppelte Buchführung ist verpflichtend, wenn der Umsatz aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit (ausgenommen freie Berufe) in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren jeweils € 700.000 übersteigt.
Pauschalierungsmöglichkeiten gibt es für Kleinunternehmen und bestimmte Branchen, wie z.B. Landwirte.
Im Einzelfall ist hier sicherlich ein Beratungsgespräch notwendig.