Arten der Gewinnermittlung

Der Gewinn kann durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, doppelte Buchführung oder Pauschalierung ermittelt werden. Kleinere Betriebe finden mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ihr Auslangen, eine doppelte Buchführung ist verpflichtend, wenn der Umsatz aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit (ausgenommen freie Berufe) in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren jeweils € 700.000 übersteigt.

Pauschalierungsmöglichkeiten gibt es für Kleinunternehmen und bestimmte Branchen, wie z.B. Landwirte.

Im Einzelfall ist hier sicherlich ein Beratungsgespräch notwendig.

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