Was ist eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

Für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung müssen folgende Aufzeichnungen geführt werden:

  • Erfassung der Betriebseinnahmen und -ausgaben
  • Wareneingangsbuch
  • Anlagenverzeichnis
  • Lohnkonten wenn Dienstnehmer beschäftigt werden
  • bei Vorliegen der Voraussetzungen Registrierkasse

Eine Inventur muss von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern nicht erstellt werden.

Die Aufzeichnungspflichten für Umsatzsteuer können im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfasst werden.

Exceltabellen sind keine Grundaufzeichnungen, weil sie jederzeit nachträglich veränderbar sind. Die Sammlung von Kontoauszügen und den dazugehörigen Belegen gilt als Aufzeichnung, es empfiehlt sich jedoch diese in der Einnahmen-Ausgaben-Aufzeichnung getrennt zu erfassen. Alle Bareinnahmen und -ausgaben müssen täglich im Kassabuch festgehalten werden. Die Belege sind zu sortieren und in chronologischer Reihenfolge abzulegen.

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