Neuregelung der Verjährung ab 1. Jänner 2005 / Rechtswohltat der absoluten Verjährung auch bei vorläufigen Steuerbescheiden
März 2006
Verjährungsarten und -fristen im Überblick :: Festsetzungs-/Bemessungsverjährung §§ 207ff BAO 1 Jahr: bei Zwangs-, Ordnungs- und Mutwillensstrafen 3 Jahre : bei Verbrauchssteuern und Stempelgebühren 5 Jahre: bei allen übrigen Abgaben 6 Jahre:...