Wann bin ich registrierkassenpflichtig?

Die Verpflichtung zur Verwendung einer elektronischen Registrierkasse besteht für Unternehmer mit einem Jahresumsatz über € 15.000 und Barumsätzen über € 7.500.

Als Barumsätze gelten Umsätze mit bei denen die Gegenleistung mit Bargeld, Kredit- oder Bankomatkarte, sowie anderen vergleichbaren Zahlungsformen, z.B. mittels Mobiltelefon, beglichen wird. Ebenso gelten angenommene Gutscheine, Bons oder Geschenkmünzen als Barzahlung. Auch Anzahlungen, Teilzahlungen und Restzahlungen gelten als Barumsatz. Die Bestimmungen gelten auch für Kleinunternehmer.

Die Umsatzgrenzen sind Nettogrenzen! Beim erstmaligen Überschreiten der Grenzen muss der Unternehmer mit Beginn des viertfolgenden Monats, nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums für die Umsatzsteuer, ein geeignetes Kassensystem haben.

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