Wie wird die Einkommensteuer berechnet?

Die Körperschaftssteuer ist die Einkommenssteuer der juristischen Personen, z.B. GmbH. Der Steuersatz ist hier linear mit 25%. Der Steuertarif für natürliche Personen ist progressiv und beträgt für Einkommen:

bis         € 11.000                              0%
über      € 11.000 bis € 18.000       20%
über      € 18.000 bis € 31.000       35%
über      € 31.000 bis € 60.000       42%

Dazu ein Beispiel, indem individuelle Absetzbeträge wie Unterhaltabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbetrag unberücksichtigt bleiben, da es nur um die Darstellung der Systematik geht. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit € 20.000, Einkünfte aus Gewerbebetrieb € 20.000, steuerpflichtige Einkünfte € 40.000.

Wenn ein Unternehmer neben seinem unternehmerischen Einkünften auch nicht selbstständig tätig ist, unterliegt das Einkommen aus der nicht selbstständigen Tätigkeit dem Lohnsteuerabzug, hier wird der Freibetrag von € 11.000 berücksichtigt. Die Einkommenssteuer vom Gesamteinkommen wird berechnet und eine vorausbezahlte Lohnsteuer gegengerechnet.

Die Steuer beträgt für die ersten € 11.000 : € 0,
für die nächsten € 7.000: € 1400,
für die nächsten € 13.000: € 4.550,
für die nächsten € 9.000: € 3780.
Die gesamte Steuerbelastung beträgt somit € 9.730. Der Durchschnittssteuersatz beträgt somit 24,3%.

Die auf das nicht selbstständig Einkommen entfallende Lohnsteuer beträgt € 2.100. Auf die Einkünfte aus Gewerbebetrieb entfällt daher eine Einkommenssteuer in Höhe von € 7.630.

Wie oben erwähnt sind bei dieser Berechnung Steuerabsetzbeträge (Pensionistenabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbetrag, Familienbonus, Alleinverdienerabsetzbetrag, Unterhaltabsetzbetrag, Pendlereuro, etc. und sonstige Werbungsposten ) nicht berücksichtigt.

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