Welche Einkunftsarten gibt es?

Es gibt sieben Einkunftsarten:

  1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  2. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  4. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  7. sonstige Einkünfte

Die ersten vier Einkunftsarten bewirken Sozialversicherungspflicht.

Zu den einzelnen Einkunftsarten:

Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind Einkünfte

  • aus dem Betrieb von Land- und Forstwirtschaft,
  • aus Tierzucht- und Tierhaltungsbetrieben,
  • aus Fischerei, Fischzucht und Bienenzucht,
  • aus Jagd, wenn diese mit dem Betrieb einer Land- und Forstwirtschaft in Zusammenhang steht.

Unter die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit fallen Einkünfte aus

  • wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Tätigkeit.
  • Ziviltechniker,
  • Ärzte, Tierärzte, Dentisten,
  • Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänger
  • Unternehmensberater, Versicherungsmathematiker
  • Bildberichterstatter und Journalisten
  • Dolmetscher und Übersetzer

Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit, wie z.B. vermögensverwaltender Tätigkeit:

  • Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft am wesentlich Beteiligte gewährt werden
  • Gewinnanteile von Gesellschaftern, wenn die Tätigkeit der Gesellschaft ausschließlich als selbständige Tätigkeit anzusehen ist.

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

sind Einkünfte aus einer nachhaltigen Betätigung die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn diese Betätigung weder der Land- und Forstwirtschaft noch der selbstständigen Arbeit zuzurechnen ist, sowie Gewinnanteile der Gesellschafter solcher Betriebe.

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

sind im wesentlichen Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Bezüge aus einer gesetzliche Kranken- oder Unfallvorsorgung.

Einkünfte aus Kapitalvermögen

sind die Einkünfte aus Überlassung von Kapital wie z.B. Dividenden, Zinsen aus Kapitalforderungen jeder Art, Gewinnanteile aus der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

sind z.B. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung aus unbeweglichem Vermögen, Einkünfte aus der Überlassung von Rechten, Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen.

Sonstige Einkünfte

sind bestimmte wiederkehrende Bezüge, Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen und Spekulationsgeschäften, Einkünfte z.B. aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, sofern sie nicht unter die Einkunftsarten Ziffer 1-6 gehören.

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